Der Verein Freiwillige Feuerwehr Dörnberg e.V.

 


 

Unser Feuerwehrverein ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Was bedeutet das?

Nun, zunächst ist die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts an gewisse Auflagen gebunden. Der Verein muss eine Satzung erstellen, die diesen Vorgaben entspricht und dann die Eintragung beim Gericht beantragen. Wichtig ist hierbei die Gliederung der Vereinsführung, wie diese gewählt wird, wie lange sie im Amt ist usw.
Der Verein erhält dann das "e.V." und ist dann eine "Juristische Person".

Die Gemeinnützigkeit muss man beim Finanzamt beantragen, auch hier ist der Inhalt der Satzung das Hauptkriterium für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Hierbei sind in erster Linie die Aufgaben und Ziele der Vereinstätigkeit ausschlaggebend. Wichtig ist, dass Gelder, die der Verein erwirtschaftet, einem Zweck zu Gute kommt der im allgemeinen Interesse liegt und nicht der Selbstbereicherung dient.
So dürfen die Vereinsmitglieder keine persönlichen Vorteile dadurch erlangen, dass eine Veranstaltung hohe Gewinne eingebracht hat. Die Gewinne müssen zum größten Teil für das Satzungsziel - in unserem Falle die Verbesserung des Brandschutzes - verausgabt werden, wie z.B. Ergänzung von Ausrüstung, Kauf von Fahrzeugen (z.B. MTF), Unterrichtsmittel oder Investitionen in die Infrastruktur.
Die Ausgaben müssen der Allgemeinheit nützen.